In der Praxis ist die Vergütungsfestsetzung aufgrund mangelhafter Regelungen in der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV), großen Interpretationsspielräumen und zum Teil widersprüchlicher Rechtsprechung uneinheitlich. Die Folge davon ist ein hohes Maß an Uneinheitlichkeit bei der Vergütungsfestsetzung, welche nicht selten auch zu Lasten der Gläubiger geht.
Mit der Neuerscheinung bringen die Autoren erstmals Licht in das Dunkel gerichtlicher Festsetzungen und erläutern zugleich die maßgebliche Rechtsprechung des BGH für die Findung angemessener Vergütungen. Das Werk verbindet aufgrund seines Handbuchcharakters die instruktive Darstellung des vergütungsrechtlichen Systems mit Praxishinweisen, Mustertexten sowie Prüf- und Checklisten, die sich zur Prüfung für alle Beteiligtengruppen eignen. Die Autoren sind an unterschiedlichen Stellen seit vielen Jahren mit Vergütungsfragen befasst und bringen diese Erfahrungen unmittelbar ein.
Ihr Vorteil:
Die Autoren:
Prof. Dr. Hans Haarmeyer, em. Professor für Wirtschaftsund Insolvenzrecht an der Hochschule Koblenz und am RheinAhrCampus in Remagen, Rechtsanwalt, Bonn. Prof. Dr. Haarmeyer ist u.a. Leitender Direktor des Deutschen Instituts für angewandtes Insolvenzrecht (DIAI), Direktor des Rheinland-Pfälzischen Zentrums für Insolvenzrecht und Sanierungspraxis (ZEFIS), Schriftleiter der Zeitschrift für das gesamte Insolvenzrecht (ZInsO) und Herausgeber des Magazins für Transformation und Turnaround "return".
Dipl. Rechtspfleger Stefan Lissner, Insolvenzgericht Konstanz, Lehrbeauftragter an der Hochschule Allensbach Konstanz. Stefan Lissner ist seit vielen Jahren in Insolvenzverfahren auch mit Vergütungsfestsetzungen befasst. Er ist stellv. Landesvorsitzender des Bundes Deutscher Rechtspfleger Landesverband Baden-Württemberg e.V. und gefragter Referent im Rahmen von Aus- und Weiterbildung sowie Autor vieler Beiträge in juristischen Fachzeitschriften.
Dipl.-Kfm. Erion Metoja, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht. Erion Metoja wird u.a. bundesweit für die Prüfung von Schlussrechnungen und Vergütungen als Sachverständiger gerichtlich bestellt.
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