Die Etablierung der Öffentlichkeit als Kontroll- und Sanktionsorgan im Steuerrecht ist mit den Grundrechten der kontrollierten Unternehmen nicht vereinbar. Es erfolgt keine Förderung der Steuergerechtigkeit. "Naming and shaming" führt zu einem Bruch mit grundlegenden Wertungen der rechtsstaatlichen Besteuerung.
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