Der "Holocaust" wird oft als das größte Verbrechen der Menschheitsgeschichte beschrieben. Aber 44 Jahre lang wurde dieses angebliche Verbrechen nicht gutachterlich untersucht. Dies änderte sich 1988, als Fred A. Leuchter, ein US-Fachmann für Hinrichtungseinrichtungen, vom Deutsch-Kanadier Ernst Zündel gebeten wurde, nach Polen zu reisen und in den Lagern Auschwitz, Birkenau und Majdanek jene Anlagen zu untersuchen, von denen behauptet wird, sie hätten als chemische Schlachthäuser für Hunderttausende von Opfern gedient - auch "Gaskammern" genannt. Leuchter schrieb Geschichte, als er in seinem Gutachten schlussfolgerte, dass "die angeblichen Gaskammern an den inspizierten Plätzen weder damals als Exekutions-Gaskammern verwendet worden sein [konnten], noch könnten sie heute für eine solche Funktion ernsthaft in Betracht gezogen werden." Anschließend untersuchte Leuchter ebenso andere Lager, wo ein Massenmord mit Giftgas stattgefunden haben soll (Dachau, Mauthausen, Hartheim). Auch hier schlussfolgerte er, "dass es an keinem dieser Orte je irgendeine Hinrichtungsgaskammer gab." Diese Studie wurde von einer von Prof. Faurisson zusammengestellten, kommentierten Bibliographie begleitet über Behauptungen bezüglich dieser drei angeblichen Orte des Massenmordes. In einem dritten Gutachten beschrieb Fred Leuchter detailliert die Technik der Hinrichtungsgaskammern, wie sie in den USA für die Todesstrafe benutzt wurden, und stellt diese den Behauptungen bezüglich angeblicher Vergasungen während des Dritten Reiches gegenüber. In einem vierten Gutachten kritisierte Leuchter ein Buch des französischen Wissenschaftlers J.-C. Pressac über die "Gaskammern" von Auschwitz.
Die vorliegende Ausgabe veröffentlicht alle diese Gutachten in einem Band und unterzieht das erste von ihnen, das eine riesige Kontroverse und einen Erdrutsch neuer Forschungen ausgelöst hat, einer ausführlichen Kritik. Dabei werden Leuchters korrekte Behauptungen mit weiteren Informationen und Quellen abgestützt und seine Fehler korrigiert.
We publiceren alleen reviews die voldoen aan de voorwaarden voor reviews. Bekijk onze voorwaarden voor reviews.