Neque enim debet nocere factum alterius ei qui nihil fecit - «denn das Verhalten eines anderen darf niemandem zum Nachteil gereichen, der nichts gemacht hat». Dieser Grundsatz der eigenen Verantwortlichkeit dominiert das Haftungsrecht der römischen Klassik. Die exegetische Analyse klassischer Rechtstexte zur locatio conductio zeigt, dass der Grundsatz der eigenen Verantwortlichkeit jedoch über keine unumstößliche Wirkung verfügt. So gibt es Fragmente, die eine Haftung für das Verhalten anderer Personen vorsehen. Unter Berücksichtigung der sozioökonomischen Gegebenheiten der römischen Antike rekonstruiert die auf Quellenuntersuchungen basierende Studie unterschiedliche Modelle der Haftung für das Verhalten anderer Personen bei der locatio conductio.
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