Die Rechtslage bei der grenzüberschreitenden Vertragsübernahme wird ebenfalls untersucht - speziell, welche Auswirkungen der Verordnungsvorschlag über das auf die Drittwirkung von Forderungsübertragungen anzuwendende Recht (COM/2018/096) auf die Rechtslage hätte. Die Untersuchung kommt zu dem Ergebnis, dass der Vorschlag immense Rechtsunsicherheiten hervorrufen würden und die Vertragsübernahme deswegen aus dem Anwendungsbereich des Vorschlags entfernt werden sollte. Alternativ könnte abweichend geregelt werden, dass die Vertragsübernahme nicht dem Recht am Sitz des Zedenten unterfällt, sondern dem Forderungsstatut.
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