Neben der Befassung mit Grundsatzfragen des gesonderten und einheitlichen Feststellungsverfahrens ist es ein erstes Hauptanliegen dieser Publikation, die zunächst begründete materiell-rechtliche Subjektivität von Mitunternehmerschaften in das Verfahrensrecht zu implementieren. Es wird dargestellt, dass diesen bereits de lege lata eine eigenständige prozedurale Stellung eingeräumt werden kann und es vorzugswürdig erscheint, sie als Verfahrensbeteiligte zu integrieren. Der zweite Schwerpunkt dieser Arbeit widmet sich vorwiegend dem Umfang des Feststellungsverfahrens. Dessen fortwährender Ausweitung, insbesondere hinsichtlich der Sonderbetriebssphären, wird ein Alternativmodell entgegengestellt, welches das Verfahren zweck- und interessengerecht wieder seiner eigentlichen Intention zuführen soll.
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