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Im Rahmen der Kaufpreisallokation bereitet die Bilanzierung und die Bewertung von erworbenen immateriellen Vermögenswerten die größten Schwierigkeiten. Doch gerade immaterielle Vermögenswerte haben sich in den letzten Jahren zu den wichtigsten Bestimmungsfaktoren des Unternehmenserfolgs entwickelt. Demzufolge wird der Wert eines Unternehmens heutzutage vorwiegend von immateriellen Werten geprägt. Als entscheidende Werttreiber vieler Unternehmen zeichnen sich die immateriellen Vermögenswerte aus. Für Unternehmenszusammenschlüsse werden häufig Kaufpreise bezahlt, die das bilanzierte Eigenkapital des erworbenen Unternehmens um ein Mehrfaches übersteigen. Diese Differenz beruht aus den nicht bilanzierungsfähigen immateriellen Vermögenswerten des erworbenen Unternehmens. Das IASB beabsichtigt einen genauen Ausweis von erworbenen immateriellen Vermögenswerten zu erreichen. Obwohl das IASB der Meinung ist, dass der Zeitwert immaterieller Vermögenswerte mit bestimmbarer Nutzungsdauer verlässlich zu ermitteln ist, bezweifelt dies die Praxis. Demzufolge kommen auf die Praxis wachsende Anforderungen bezüglich der Identifizierung und Bewertung von immateriellen Vermögenswerten zu. In diesem Zusammenhang wird der in den Illustrative Examples aufgeführte Beispielkatalog zu IFRS 3 vorgestellt, der immaterielle Vermögenswerte aufzählt, die die Ansatzkriterien grundsätzlich erfüllen. Aufgrund der Kritik, dass einige im Beispielkatalog aufgeführten immateriellen Vermögenswerte die Ansatzvoraussetzungen des IFRS 3 i.V.m. IAS 38 eventuell doch nicht erfüllen, werden die Kundenbeziehungen explizit untersucht. Obwohl bei Unternehmenszusammenschlüssen ein tatsächlicher Gesamtkaufpreis vorliegt, ist dieser nicht maßgeblich für die Bewertung der einzelnen Vermögenswerte und Schulden. Vielmehr ist ein Fair Value Ansatz aller Vermögenswerte und Schulden notwendig. Das größte Problem dabei ist die Wertfindung des Fair Values der einzelnen Vermögenswerte. Eine große Anforderung stellt dabei di