Durch die sog. Enforcement-Richtlinie hat der europäische Gesetzgeber bestimmt, dass ausgewählte Rechtsbehelfe als Standardinstrumentarium in jedem Mitgliedstaat vorzusehen sind, um ein gewisses Maß an Harmonisierung der Durchsetzung von Immaterialgüterrechten zu sichern. Hierzu gehören auch die drei Abhilfemaßnahmen Vernichtung, Rückruf und Entfernung, die zu den sehr umstrittenen Neuregelungen der Richtlinie zählen und daher auch Gegenstand des Evaluierungsberichts der Kommission KOM(2010) 779 endg. über die Anwendung der Richtlinie sind und der geplanten Revision der Richtlinie sein werden. Bis heute ist die inhaltliche Bestimmung der Rückruf- und Entfernungsmaßnahme unklar und wird ihre praktische Bedeutung in Frage gestellt.
Meike C. L. Possin arbeitet die Abhilfemaßnahmen als ein abgestuftes System sich ergänzender negatorischer Rechtsfolgen heraus. Die Autorin untersucht die drei Maßnahmen integrativ rechtsvergleichend und widmet sich umfassend den bestehenden Problemen bei der praktischen und dogmatischen Umsetzung der Maßnahmen sowie dem tatsächlichen Stand der Harmonisierung. Neben materiellen Aspekten werden ebenso die Besonderheiten bei der prozessualen Umsetzung in den Rechtsordnungen gegenübergestellt. Die Untersuchung erfolgt rechtsvergleichend vorrangig zwischen der französischen und deutschen Rechtsordnung. In Bezug auf die Rückruf- und Entfernungsmaßnahme werden zusätzlich die Regelungen des niederländischen und belgischen Rechts herangezogen, die dem Unionsgesetzgeber hier als Vorbild dienten. Neben der Funktionsweise und rechtlichen Struktur der Maßnahmen stellt die Autorin das grundlegend unterschiedlich tradierte Rechtsschutzkonzept des negatorischen Rechtsschutzes der untersuchten nationalen Rechtssysteme dar. Die Ergebnisse der Arbeit werden in einem Regelungsvorschlag zusammengefasst.
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