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Ökologische Schäden werden vom geltenden Haftungsrecht nur unvollkommen erfaßt. Die Vorschläge, die für den Ausbau der zivilrechtlichen Ansprüche einzelner Geschädigter auf Ersatz ökologischer Schäden bislang gemacht wurden, bieten Verbesserungen im Detail, jedoch keine umfassende Lösung. Die herrschende Meinung in Deutschland favorisiert daher eine öffentlich-rechtliche Regelung des Ersatzes ökologischer Schäden. Angesichts des vielfach beklagten Vollzugsdefizits im öffentlichen Umweltrecht bestehen allerdings Bedenken dagegen, allein auf einen Ersatzanspruch der öffentlichen Hand zu vertrauen. Die vorliegende Arbeit untersucht, ob die Lösung des Problems - anstelle oder besser: in Ergänzung zu einer verstärkten öffentlich-rechtlichen Haftung - in einer Ersatzberechtigung von Umweltverbänden liegen kann (d. h. auf einer Mittelebene oberhalb individueller Anspruchsberechtigung und unterhalb einer rein öffentlich-rechtlichen Regelung).
Das Vorhaben, den Ersatz ökologischer Schäden über einen Anspruch von Umweltverbänden in Angriff zu nehmen, wirft eine Vielzahl von Fragen auf - von der Beschreibung des haftungsbegründenden Ereignisses über die konkreten Haftungsmaßstäbe, schadensrechtliche Probleme, die Bestimmung der Ersatzberechtigten, materiell-rechtliche und prozessuale Probleme im Falle einer Mehrfachzuständigkeit, die Abgrenzung von Verbandsrechten gegenüber den Rechten betroffener Grundeigentümer bis hin zur Kontrolle der Verwendung der Ersatzbeträge und dem Streitwert einer Verbandsklage. Die Arbeit bietet zu all diesen Problemen Lösungsvorschläge, die am Ende zu einem umfassenden Gesetzgebungsvorschlag für eine Verbandsklage auf Ersatz ökologischer Schäden zusammengefaßt werden. Sie entwickelt einen zivilrechtlichen, auf private Initiative bauenden Ansatz, der es ermöglicht, die Kosten vieler ökologischer Schäden von der Allgemeinheit auf den Verursacher zu verlagern. Angesichts der nachdrücklichen Vertretung von Umweltbelangen durch die Umweltverbände ist mit hohen Vollzugschancen eines Anspruchs der Verbände auf Ersatz ökologischer Schäden zu rechnen. Die Verbandsklage könnte daher zu einem wichtigen Instrument der Internalisierung ökologischer Schäden und zur Umsetzung des Verursacherprinzips im (privaten) Umweltrecht werden.
Ausgezeichnet mit dem Umweltschutzpreis 1995 der Vereinigung von Freunden und Förderern der Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main.