Die handschriftlich überlieferte Literatur der griechisch-römischen Antike war der ständigen Gefahr fremder, vom jeweiligen Verfasser nicht autorisierter Textverfälschungen ausgesetzt. Dabei bediente sich der verantwortliche Bearbeiter der Mittel der Interpolation, der Tilgung, der ändernden Ersatzfassung sowie der Transposition und griff nicht bloß in einzelne Stellen des Originals ein, sondern unterzog es nicht selten einer regelrechten Gesamtrezension oder epitomierte es zu einer verkürzten Ausgabe. Auch in der Übersetzungsliteratur lassen sich ähnliche Vorgänge nachweisen, etwa dann, wenn vor der Übertragung eines fremdsprachigen Buchs in eine andere Sprache der Text ohne Einwilligung des ursprünglichen Verfassers verändert wurde. Die Verfasser jedoch, also die Betroffenen selbst, verurteilten aus einem ausgeprägten Autorbewußtsein heraus die sekundäre Manipulation ihrer Werke als anmaßenden Anschlag auf die Integrität des echten Wortlauts. Während sie nur ausgewählten Kritikern erlaubten, vor der Publikation ein Urteil über den Text abzugeben, richteten sie an das Publikum die unmißverständliche Warnung, ihn nach der Publikation zu verfälschen.
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