Obwohl das Residualgewinnverfahren auf eine lange Geschichte zurückblicken kann, ist seine Einordnung in den Kanon der zu Verfügung stehenden Unternehmensbewertungsverfahren bis heute strittig. Seine eindeutige Klassifizierung als Kombinations- oder Gesamtbewertungsverfahren ist jedoch von zentraler Bedeutung für die Beantwortung der Frage, für welche Bewertungszwecke es eingesetzt werden kann: Entscheidung, Vermittlung oder Argumentation. Vor diesem Hintergrund nimmt Carolin Lohse neben der Eingruppierung des Residualgewinnverfahrens seine Analyse aus Sicht der funktionalen Unternehmensbewertung vor. Die Autorin zeigt, dass die Einsatzgebiete des Residualgewinnverfahrens dabei insbesondere in der Argumentationsfunktion zu sehen sind, und legt in diesem Zusammenhang dar, wie sich residualgewinnbasierte Bewertungskonzepte für Verhandlungszwecke nutzen lassen.
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