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Ernst-Wolfgang Böckenförde ist einer der bekanntesten und profiliertesten Staatsrechtslehrer der Bundesrepublik Deutschland. Sein wissenschaftliches Werk beschränkt sich nicht auf das Staatsrecht im Sinne einer dogmatischen Disziplin der Rechtswissenschaft, sondern greift weit darüber hinaus. Böckenförde versteht Recht als etwas geschichtlich Gewordenes, sein eigentlicher Gehalt eröffnet sich nur der historisch angeleiteten Untersuchung. Recht weist aber auch enge Beziehungen zur Philosophie auf und bedarf der philosophisch geschulten Analyse. Die Geschichte der Rechts- und Staatsphilosophie hat Böckenförde denn auch gerade in den letzten Jahren intensiv beschäftigt. Daneben bilden Studien zu Religion und Kirche einen in seiner Bedeutung kaum zu unterschätzenden Schwerpunkt von Böckenfördes wissenschaftlichem Werk. Seine zwölfjährige Tätigkeit als Mitglied des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts hat es Böckenförde erlaubt, sein theoretisches Werk mit Erkenntnissen aus der richterlichen Praxis zu stärken. Umgekehrt hat seine Richtertätigkeit in Karlsruhe zugleich dazu beigetragen, daß die Verfassungsrechtsprechung durch wissenschaftliche Methode und Erkenntnis bereichert worden ist.
Gegenstand des Kolloquiums aus Anlaß des 70. Geburtstags von E.-W. Böckenförde, dessen Beiträge im vorliegenden Band dokumentiert werden, war entsprechend den wissenschaftlichen Interessen des Jubilars das Recht des Menschen in der Welt aus der Blickrichtung der verschiedenen wissenschaftlichen Disziplinen, die ihn seit langem beschäftigen. Im Mittelpunkt steht der Mensch, die Person, der einzelne. Er bildet die Grundlage des Staatsrechts und der Staatsphilosophie. Die aktuellen Diskussionen über Fragen der Gentechnik und Biomedizin zeigen die Notwendigkeit, fächerübergreifend den Menschen in der Welt in den Blick der Wissenschaften zu nehmen und Zusammenhänge herauszuarbeiten. Dieser Aufgabe hat sich das Kolloquium unterzogen. Zu Wort kommen die Theologie, die Staatsphilosophie, die Staatsrechtslehre, die Geschichte und die rechtswissenschaftlich fundierte Verfassungsrechtsprechung.
Damit ergibt sich ein facettenreiches Bild vom Recht des Menschen in der Welt, das von dem fächerübergreifenden Ansatz profitiert und damit Ernst-Wolfgang Böckenfördes wissenschaftlichem Werk in besonderer Weise gerecht wird. Seine Person und seine Verdienste verdeutlicht die Laudatio der seinerzeitigen Präsidentin des Bundesverfassungsgerichts, der heutigen Präsidentin des Goetheinstituts Jutta Limbach. Den Abschluß des Bandes bildet die Bibliographie der weitgefächerten Veröffentlichungen des Geehrten.