Mit Bezug auf Greimas' narrative Semiotik und die Kognitionswissenschaft entwickelt Richter seine Theorie des "narrativen Urteils" als Kernstück "narrativer Problemverhandlung". Eine Erzählung von Erfolg oder Misserfolg eines Handelns stellt ein kontingentes Geschehen dar, fällt aber damit oft gleichzeitig ein Urteil im Namen einer Ordnung, einer Ideologie: Das Gute wird belohnt, das Böse bestraft. Diese Fähigkeit des Erzählens, die Kontingenz des erzählten Einzelnen exemplarisch zu überschreiten oder zu verschleiern, ermöglicht auch die narrative Verhandlung theoretischer Probleme, die im Rahmen der Argumentation unlösbar scheinen. Ausführliche Analysen zweier solcher Problemverhandlungen, des Hiobproblems im Buch Hiob des AT sowie des Theodizeeproblems bei Leibniz, Voltaire, Linné und Kant, zeichnen nach, wie die analoge Projektion einer Erzählstruktur auf die jeweilige Problemkonstellation die Darstellung von Lösungen erlaubt, die innerhalb einer Argumentation willkürliche Setzungen bleiben müssen. Narrative Problemverhandlung kann damit widerstreitende Perspektiven vermitteln und neue Lösungswege zeigen, aber auch willkürliche Urteile zugunsten einer Perspektive rhetorisch zu legitimieren versuchen.
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