Am 2. Juli 2014 ist die EU-Marktmissbrauchsverordnung in Kraft getreten. Sie enthält - neben dem namengebenden Marktmissbrauchsverbot - das Verbot von Insidergeschäften auf dem europäischen Kapitalmarkt. In kritischen Punkten einigte man sich darauf, die Leitaussagen der bisherigen EuGH-Judikatur in den Verordnungstext zu übernehmen. Diese bilden damit einen wichtigen Fixpunkt im neuen europäischen Insiderrecht.
Der Autor analysiert die einschlägige EuGH-Rechtsprechung und zeigt, dass wesentliches Element des Insiderhandelsverbots der unverdiente Sondervorteil ist. Daraus zieht er Konsequenzen für die Auslegung und Fortbildung des Verbots.
Erweiterte und aktualisierte Fassung eines Vortrages, gehalten am 20. Juni 2012 vor der Juristischen Gesellschaft zu Berlin.
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