Nach einer rechtsvergleichenden Betrachtung zwischen Australien, Deutschland und Frankreich kommt der Band zu dem Ergebnis, dass es eines dualen Systems aus Gewinnabschöpfung und Schadensersatz bedarf. Ferner fehlt es den Gerichten in Deutschland an Erkenntnisquellen, um einen Massenvergleich auf seine Angemessenheit zu überprüfen.
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