Die Börse darf in ihrer Börsenordnung für einen Teilbereich des regulierten Marktes Zulassungs- und Zulassungsfolgepflichten statuieren, die über die aus der Zulassung zum Grundmarkthandel resultierenden Verhaltenspflichten des Emittenten hinausgehen. Vergleichbar den freiverkehrlichen Sondersegmenten wird der öffentlich-rechtlich verfasste Handelsplatz auf diese Weise anhand unterschiedlicher Pflichtenstandards strukturiert. Die vorliegende Arbeit leuchtet den rechtlichen Rahmen der Teilbereichsregulierung aus. Dabei unternimmt sie insbesondere den Versuch, die Grenzen der dem Börsenrat übertragenen Gestaltungsmacht unter Berücksichtigung des europäischen Kapitalmarktrechts zu bestimmen und spürt wesentlichen, mit der Notierung in einem Teilbereich verbundenen Einzelfragen nach.
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