Kein anderes Finanzthema dürfte in den letzten Jahren so dominant gewesen sein wie Kryptowährungen. Angefangen als ein bloßes Nischenprodukt, das nur einer überschaubaren Zahl computeraffiner Personen bekannt war, erfuhren sie vor allem in der zweiten Hälfte der 2010er-Jahre einen gewaltigen Boom und gelangten so in den Fokus der breiten Masse. Obwohl der Hype mittlerweile etwas abgenommen hat und nunmehr andere technische Neuheiten, allen voran KI-Programme wie ChatGPT, die öffentliche Diskussion bestimmen, erfreuen sich Kryptowährungen heutzutage einer breiten Akzeptanz.
Anlässlich eines BMF-Schreibens aus Februar 2018, das sich ausschließlich mit umsatzsteuerrechtlichen Fragen im Zusammenhang mit Kryptowährungen befasst, geht die Arbeit der Frage nach, wie diese neuen Geschäftstätigkeiten umsatzsteuerrechtlich zu behandeln sind. Hierbei werden vor allem die umsatzsteuerrechtliche Behandlung des Umtauschs von Kryptowährungen gegen Geld oder gegen andere Kryptowährungen sowie unmittelbar damit verbundene Vorgänge wie das Mining dargelegt. Die Diskussion umfasst verschiedene Arten von Kryptowährungen sowie die darunterliegende Blockchain-Technologie. Jede Kryptowährung funktioniert anders, sodass die steuerliche Behandlung jeweils immer unterschiedlich ausfallen kann. Hinzu kommt, dass sich die Welt der virtuellen Währungen stets im Wandel befindet. Die Projekte und Produkte von heute können bereits binnen weniger Monate oder sogar Wochen veraltet sein
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