Zum WerkDie betriebliche Altersversorgung als zweite Säule der Alterssicherung hat in den vergangenen Jahren eine deutliche Stärkung erfahren. Die Zahl der versorgungsberechtigten Arbeitnehmer hat sich durch die nunmehr vom Gesetz ausdrücklich anerkannte Entgeltumwandlung weiter erhöht.Vorteile auf einen Blick
- zunehmende Bedeutung des Betriebsrentenrechts
- zunehmender Beratungsbedarf
- Komplexität der Materie verständlich kommentiert
- hohes Kostenrisiko bei Fehlberatung oder Fehlanwendung des Betriebsrentenrechts
Zur Neuauflageaus dem arbeits- und dem sozialversicherungsrechtlichen Teil
- Widerruf von Versorgungszusagen
- Arbeitgeberzuschuss
- Insolvenzsicherung
- Beitragspflicht und Leistungsansprüche
- Anpassung von Betriebsrenten
- Versorgungsausgleich von Betriebsrenten (externen Teilung)
ferner wichtig:
- Diskriminierungsfreie Gestaltung
- Novellierung der "versicherungsförmigen Lösung"
- Übertragung von Versorgungsanrechten auf Pensionskassen
- EbAV-Richtlinie; Auskunftspflichten der Versorgungsträger nach dem VAG und der VAG-InfoV
- Beitragsbemessung bei Pensionsfonds-Zusagen
- Erweiterte Auskunfts- und Meldepflichten gegenüber dem PSVaG
- Insolvenzsicherung verfallbarer Anwartschaften
- Neue Freibetragsregelung für Betriebsrenten in der GKV
- Beitragspflicht privat fortgeführter betrieblicher Versorgungszusagen zur GKV aus dem steuerrechtlichen Teil
- BMF-Schreiben v. 12.8.2021
- Bilanzierung von rückgedeckten Altersversorgungsverpflichtungen nach IDW RS HFA 30 n.F. | neuer Kongruenzbegriff
- Weiterentwicklung der Kommentierung zum BRSG
- Wertgleiche Umstellung des Durchführungsweges
- Übertragung von Unterstützungskassenvermögen
ferner wichtig:
- betriebliche Versorgungsverpflichtungen nach internationalen Rechnungslegungsvorschriften (IAS/IFRS, US GAAP)
- Ausschüttungssperre beim Ansatz selbst geschaffener immaterieller Vermögensgegenstände des Anlagevermögens sowie bei Erträgen aus der Bewertung von Vermögensgegenständen zum beizulegenden Zeitwert
- Fünftelregelung
- Pensionsrückstellungen für einen Allein-GGF in Fällen der Entgeltumwandlung
- Auszahlungsplan im Sinne des
82 Abs. 2 S. 2 EStG - Neues zum BAV-Förderbetrag
- Geringverdienerförderung
- Pauschalbesteuerung nach
40b aF seit Inkrafttreten des BRSG
ZielgruppeFür Rentenberaterinnen und Rentenberater, Justiz, Rechtsanwaltschaft, Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretungen, Personalräte, Betriebsratsgremien, Versicherungsunternehmen.