Beschränkungen des Internetvertriebs stellen aufgrund der hohen wirtschaftlichen Bedeutung des Onlinehandels oftmals eine starke Beeinträchtigung für den Wettbewerb dar. In vielen Bereichen verlaufen die Interessen von Herstellern und Händlern inkongruent. Vor diesem Hintergrund befasste sich der Autor mit der Frage, inwieweit Hersteller den Internetvertrieb im Vertikalverhältnis einschränken können und Einfluss auf die konkrete Ausgestaltung des Vertriebs nehmen können. In diesem Zusammenhang analysierte der Autor die Vereinbarkeit von herstellerseitigen Vertriebsvorgaben - insbesondere unter dem Blickwinkel des Selektivvertriebs - auf ihre Vereinbarkeit mit Art. 101 AEUV. Der Band zeigt zudem auf, inwieweit Qualitätsvorgaben an den Internetvertrieb mit denen an den stationären Handel gleichlaufen müssen. Weiter stellt das Buch heraus, dass die Kriterien der Metro-Rechtsprechung auch auf den heutigen Internetvertrieb Anwendung finden. Auch wird festgestellt, dass ein Produktimage ein mit Art. 101 AEUV vereinbares selektives Vertriebssystem bedingen kann, sowohl aufgrund eines Luxusimages als auch aufgrund eines hochwertigen Markenimages.