Bis vor ca. 100 Jahren wurden Bauprodukte von Handwerkern hergestellt. Mittlerweile werden sie international gehandelt und ihre Verwendung v.a. auf europäischer Ebene reguliert. Das Problem: Gesetzgebung und Rechtsprechung kommen den rasanten Veränderungen bei der Werkerstellung nicht mehr nach.
Die Regulierung ist für einzelne Bauprodukte kaum mehr nachvollziehbar. Für die Akzeptanz der Regelungen ist es wichtig, dass sie sinnvoll und richtig sind. Gegenüber den europäischen Regelungswerken fehlt aber dieses Vertrauen.
Das neue Heft 10 bietet eine Hilfestellung beim Verständnis dieses komplexen Gebiets. Es widmet sich allen brisanten Aspekten, wie:
- den Abweichungen zwischen den europäischen Regeln zur Handelbarkeit und denen zur Erstellung brauchbarer Gebäude,
- den Pflichten von Planern zur Auswahl und Dokumentation von Bauprodukten und -arten nach öffentlichem Recht,
- den Anforderungen an Bauschaffende im Werkvertragsrecht.
Am Beispiel eines erweiterten Rohbaus in Massivbauweise werden für zwölf Bauproduktgruppen die Regelgrundlagen sowie Anwendungen für Planer, Bauschaffende und damit auch für Sachverständige praxisnah erläutert.