Im Ersten Teil des Teilbandes zum Bankvertragsrecht wird der Rahmen des Bankgeschäfts erörtert: Mit Grundzügen des Aufsichtsrechts, mit einem Blick auf die Institutionen und Institutsgruppen und auch mit Grundzügen der Bankbetriebswirtschaftslehre. Im Zweiten Teil steht die allgemeine Bank-Kunden-Beziehung im Mittelpunkt: Dieses wird nacheinander mit den allgemeinen Pflichten, mit dem Bankkonto als dem zentralen Rahmenvertrag zur Abwicklung im Bank-Kunden-Verhältnis und mit den AGB-Banken und -Sparkassen als der zentralen allgemeinen rechtlichen Ausgestaltung abgehandelt.
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