In der 3. Auflage werden folgende Neuerungen berücksichtigt:
- Zum 01.01.2024 ist das SGB XIV mit neuen Anspruchsgrundlagen und bisher in der Sozialgesetzgebung nicht bekannten Beweiserleichterungen in Kraft getreten
- Ab 2021 wurde das Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetz geändert. Die Vergütung des ärztlichen Sachverständigen, die auch Grundlage zahlreicher Vergütungsregelungen außerhalb des Gesetzes ist, wurde erhöht, die Zuordnung der Leistungen des ärztlichen Sachverständigen zu den einzelnen Vergütungsgruppen (M1 bis M3) wurde geändert.
- Zum 01.07.2023 wurde die Vergütung von Gutachten für Berufsgenossenschaften und Unfallkassen erhöht (UV-GOÄ).
- Entfallen ist zum 01.01.2021 der Unterlassungszwang. 9 der 80 Berufskrankheiten sahen als Tatbestandsvoraussetzung die Unterlassung der als ursächlich für die Erkrankung zu diskutierende Tätigkeit voraus. Ersetzt wurde dieser durch Mitwirkungspflichten.
- Berücksichtigt wurden zudem eine Vielzahl rechtlicher Änderungen und aktuelle Gerichtsentscheidungen.
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