Die Arbeit untersucht, ob die Fragmentierung des Kapitalmarktrechts, die Folgen der Finanzmarktkrise und die Behavioral Finance-Forschung eine Modernisierung des Anlegerleitbildes für einen wirksamen Schutz des Privatanlegers erforderlich machen. Hierzu überprüft der Autor, ob de lege lata ein Anlegerleitbild besteht, das Gesetzgebung und Rechtsprechung allgemein anerkennen. Er postuliert de lege ferenda ein positiv definiertes Anlegerleitbild, das sich so lange an den Eigenschaften des homo oeconomicus orientiert bis diese durch empirische Forschung widerlegt werden. Zudem analysiert der Autor die gesetzlichen Anlegerschutzstrategien der Information, der Haftung und der Aufsicht, ob sie bereits Elemente eines modernen Anlegerleitbildes berücksichtigen oder künftig berücksichtigen sollten.
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