Die von Deutschland in seinen Doppelbesteuerungsabkommen verwendeten Aktivitätsklauseln führen nicht selten beim Rechtsanwender zur Rechtsunsicherheit. Aus ihren unterschiedlichen Ausformungen resultieren Anwendungsschwierigkeiten sowie verfassungs- und europarechtliche Bedenken. Sie sind zum Teil nicht abgestimmt mit anderen Normen des deutschen (internationalen) Steuerrechts. Benedikt Christoph Läufer versucht, Ordnung in diesen Bereich zu bringen. Dabei zeigt er ländervergleichend auf, dass es möglich ist, die bestehenden Aktivitätsklauseln zu vereinheitlichen und damit einen Gewinn an Rechtssicherheit zu erzielen. In einem Formulierungsvorschlag verarbeitet er die aufgezeigten Schwachstellen.
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