Die Neubearbeitung 2013 orientiert sich - wie auch die Vorgängerbearbeitungen - an der Rechtsprechung des BGH zum Amts- und Staatshaftungsrecht und wird ihrerseits der Rechtsprechung wichtige Impulse geben. Hervorzuheben ist die Kommentierung zum unionsrechtlichen Staatshaftungsanspruch, die nun nach Inkrafttreten des AEUV vollkommen überarbeitet wurde. Auch legt die Bearbeitung die neue Rechtsprechung zur Haftung wegen überlanger Verfahrensdauer im Rahmen der Amtshaftung ausführlich dar und setzt sich nicht zuletzt eingehend mit der Entschädigung für überlange Gerichtsverfahren nach
198 ff. GVG auseinander.
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