Das in sechs Bänden vorliegende Kompendium dokumentiert die kaum überschaubare Materialfülle der bis 1945 geltenden Vorschriften des Wehrrechts und der Einzelvorschriften zu den Dienstbedingungen.
Das Werk ist auch für den Allgemeinhistoriker eine Quelle ersten Ranges. das Bundesarchiv hat sich daher zu einer Neuauflage der Bände 1 und 4 des Werkes entschlossen.