Die Neubearbeitung zum AGB-Recht spiegelt die Flut von Gerichtsentscheidungen und die begleitende rechtswissenschaftliche Diskussion auf diesem Gebiet sorgfältig wider. In der Kommentierung zu
305 BGB wurde die Abgrenzung AGB/Individualvereinbarung im Lichte der jüngsten Diskussion erheblich ausgebaut, ebenso in
306 BGB die Ausführungen zur Zulässigkeit ergänzender Vertragsauslegung.
Die Neubearbeitung zeigt den Zusammenhang und die Wechselwirkung von gerichtlichen Einzelfallentscheidungen und übergreifenden Grundsätzen des AGB-Rechts auf - im Rahmen der Generalklausel des
307 BGB etwa die praxisrelevanten Fragen der Preisnebenabreden der Banken oder der Energielieferungsverträge. Die Verflechtung internationaler und verfahrensrechtlicher Fragen wird bei der Behandlung von Gerichtsstands- oder Rechtswahlklauseln deutlich. Die Kommentierung der Klauselkataloge der
308, 309 BGB reflektiert die reichhaltige Kasuistik, die sich insbesondere vor dem Hintergrund des neuen Schuldrechts in den letzten Jahren entwickelt hat. Der arbeitsrechtlichen AGB-Kontrolle ist nun ein separater, die besonderen Fragestellungen des Arbeitsrechts ausführlich erörternder Abschnitt gewidmet.
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