Untersucht wird die Novelle des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes aus dem Jahre 2016. Nach einer Absteckung des verfassungs- und unionsrechtlichen Rahmens erfolgt die Untersuchung der Befristungstatbestände im Einzelnen unter Würdigung ihrer rechtsdogmatischen Ausgestaltung und möglicher Rechtsfolgen bei fehlender sachlicher Rechtfertigung.
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